§ 1 - Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der FutureHorizons UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter dem Namen "FlowDatum" (nachfolgend "Auftragnehmer" oder "FlowDatum"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber" oder "Kunde").
FlowDatum - FutureHorizons UG (haftungsbeschränkt)
Alban-Berg-Straße 11
85057 Ingolstadt
Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Ingolstadt, HRB 12381
USt-IdNr.: DE455907505
1.2 Leistungsbereiche
Diese AGB gelten für folgende Dienstleistungen:
- AI & Data Intelligence: Datenanalyse, KI-Assistenzsysteme, Machine Learning, MLOps
- Web- und Softwareentwicklung: Full-Stack Development, API-Integration, Cloud-Architektur
- Unternehmensberatung mit Schwerpunkt digitale Transformation: Digitalisierungsstrategien, Prozessautomatisierung, Change Management, Fördermittelberatung
- Online-Marketing: SEO/SEA, Content Marketing, Performance Marketing
- Bildung und Weiterbildung: Online-Deutsch, KI-Schulungen, Digital Skills Training
1.3 Abweichende Bedingungen
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 - Vertragsschluss
2.1 Angebot und Annahme
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.2 Angebotsunterlagen
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Konzepten und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.3 Projektspezifikation
Der genaue Leistungsumfang wird in einer separaten Projektspezifikation oder Leistungsbeschreibung festgelegt, die Bestandteil des Vertrages wird.
§ 3 - Leistungsumfang
3.1 Leistungsbeschreibung
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3.2 AI & Data Intelligence Dienstleistungen
Bei KI- und Datenanalyse-Projekten gelten folgende Besonderheiten:
- Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Daten und Systemzugänge bereit
- Ergebnisse basieren auf den bereitgestellten Daten und können nicht garantiert werden
- KI-Modelle werden nach bestem Wissen entwickelt, Prognosegenauigkeit ist variabel
- Der Auftraggeber ist für die rechtmäßige Nutzung der Daten verantwortlich
3.3 Softwareentwicklung
Bei Software- und Webentwicklungsprojekten:
- Entwicklung erfolgt nach agilen Methoden oder Wasserfallmodell (je nach Vereinbarung)
- Änderungswünsche während der Entwicklung können zu Mehrkosten führen
- Testing und Qualitätssicherung sind im Leistungsumfang enthalten
- Wartung und Support sind separat zu vereinbaren
3.4 Beratungsleistungen
Bei Beratungsprojekten (Digital Transformation, Fördermittelberatung):
- Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen
- Erfolg von Fördermittelanträgen kann nicht garantiert werden
- Empfehlungen sind als Hilfestellung zu verstehen, nicht als rechtsverbindliche Aussagen
3.5 Bildungsdienstleistungen
Bei Schulungen und Weiterbildungen (Online-Deutsch, KI-Training):
- Teilnahme an Online-Kursen erfordert geeignete technische Ausstattung
- Kursunterlagen sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt
- Prüfungen und Zertifikate unterliegen separaten Bedingungen
§ 4 - Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart. Für Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten waren, wird eine gesonderte Vergütung berechnet.
4.2 Vergütungsmodelle
Je nach Projekt können verschiedene Vergütungsmodelle zur Anwendung kommen:
- Festpreis: Vereinbarter Gesamtpreis für definierte Leistungen
- Time & Material: Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand (Stundensätze)
- Monatliche Pauschale: Für laufende Betreuung und Support
4.3 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Bei Festpreisprojekten: 30% Anzahlung bei Vertragsschluss, 40% bei Zwischenabnahme, 30% bei Endabnahme
- Bei Time & Material: Monatliche Abrechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen
- Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet
4.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 - Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung unterstützen und insbesondere:
- Rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen bereitstellen
- Notwendige Entscheidungen zeitnah treffen
- Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis benennen
- Erforderliche Zugangsrechte und Systemzugänge gewähren
- Feedback und Freigaben innerhalb vereinbarter Fristen erteilen
5.2 Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung
Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Verlängerung der Leistungsfristen. Mehrkosten, die durch verzögerte Mitwirkung entstehen, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
5.3 Datenschutz und Datensicherheit
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich:
- Dass alle bereitgestellten Daten rechtmäßig erhoben wurden
- Regelmäßige Backups seiner Systeme und Daten zu erstellen
- Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sicherzustellen
§ 6 - Urheberrechte und Nutzungsrechte
6.1 Urheberrechte
Alle im Rahmen der Leistungserbringung geschaffenen Werke (Software, Konzepte, Designs, Dokumentationen, etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
6.2 Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den vereinbarten Leistungen für die vereinbarten Zwecke.
6.3 Ausschlussrechte bei Software
Bei Softwareentwicklungsprojekten:
- Der Quellcode verbleibt beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart
- Die Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung sind nicht gestattet
6.4 Wiederverwendbare Komponenten
Der Auftragnehmer behält sich vor, allgemeine Konzepte, Ideen, Methoden und wiederverwendbare Programmbausteine auch für andere Projekte einzusetzen.
§ 7 - Geheimhaltung
7.1 Vertrauliche Informationen
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Projekts zu verwenden.
7.2 Ausnahmen
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- Bei Bekanntwerden bereits öffentlich waren oder später öffentlich werden
- Rechtmäßig von Dritten ohne Verschwiegenheitsverpflichtung erhalten wurden
- Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen
7.3 Dauer der Geheimhaltung
Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht während der Vertragslaufzeit und 3 Jahre nach Vertragsende fort.
§ 8 - Haftung
8.1 Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
8.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
8.3 Haftungsbegrenzung
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Gesamthaftung ist auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt.
8.4 Besondere Haftungsregelungen
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Genauigkeit von KI-Vorhersagen und Datenanalysen. Diese dienen als Entscheidungshilfe, nicht als Garantie.
Der Erfolg von Fördermittelanträgen kann nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Ablehnung von Anträgen durch Förderstellen.
8.5 Freistellung
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten Dritter durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte oder Daten resultieren.
§ 9 - Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Projektverträge
Bei Projektverträgen endet der Vertrag mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung. Eine ordentliche Kündigung ist nicht vorgesehen.
9.2 Dauerschuldverhältnisse
Bei Verträgen über laufende Leistungen (z.B. Support, Wartung, Beratung):
- Mindestlaufzeit wie vereinbart (in der Regel 12 Monate)
- Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende
- Automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate bei Nichtkündigung
9.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- Insolvenz der anderen Partei
9.4 Folgen der Kündigung
Bei Beendigung des Vertrages:
- Sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten
- Sind vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien zurückzugeben
- Bleiben Geheimhaltungspflichten bestehen
- Erlöschen zeitlich begrenzte Nutzungsrechte
§ 10 - Datenschutz
10.1 Datenschutzbestimmungen
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
10.2 Auftragsverarbeitung
Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
10.3 Datenschutzerklärung
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 - Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen der AGB
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als vereinbart.
11.2 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. E-Mail genügt der Schriftform.
11.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
11.4 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.5 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Ingolstadt, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.6 Sprache
Vertragssprache ist Deutsch. Bei mehrsprachigen Verträgen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.
FlowDatum - FutureHorizons UG (haftungsbeschränkt)
Alban-Berg-Straße 11
85057 Ingolstadt
Deutschland
E-Mail: info@flowdatum.de
Telefon: +49 177 2800902
Website: www.flowdatum.de